Holding: Wann lohnt sie sich wirklich?

Auch wenn eine Holdingstruktur nach Großkonzern klingt, ist es dennoch nur eine Kombination aus einer Mutter- und einer oder mehreren Tochtergesellschaften. Im einfachsten Fall sind Sie als natürliche Person der Gesellschafter der Holding, die wiederrum alle Anteile der (operativen) Tochtergesellschaft hält. Es handelt sich letztlich also um eine mittelbare Beteiligung von Ihnen.  

Eine Holdingstruktur kann dabei sowohl aus Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften bestehen. Steuerlich spannend wird es aber insbesondere dann, wenn die Holding eine Kapitalgesellschaft (UG, GmbH oder AG) ist.  

Grundsätzlich: Eine Holding verlängert zunächst einmal nur die Beteiligungskette. 

Wann lohnt sich eine Holding? – Holding als Brandmauer: Wer haftet bei einer Holdingstruktur?

Handelt es sich bei den einzelnen Untergesellschaften, an denen die Holding-GmbH beteiligt ist, um Personengesellschaften, so ist die Holding Vollhafter. D.h. die Haftung wurde aus der operativen GmbH genommen, da diese mit ihrem gesamten Vermögen haften würde. Das gibt der jeweiligen Tochter mehr Freiräume, um zu expandieren und entzieht ihre Gewinne unnötigen Risiken. Bereits ein Jahr nach Ausschüttung kann dieser Betrag auch insolvenzrechtlich nicht mehr belangt werden .  

Kurzgesagt: Mit der Gewinnausschüttung an die Holding-Gmbh kann Ihr Vermögen vor Haftung und Verlust des operativen Unternehmens geschützt werden. 

Was bringt eine Holding-Struktur

Neben verwaltungsrechtlicher Klarheit und klarer Aufgabentrennung zwischen den Töchtern bringt die Holding vor allem eines: Steuerersparnis. Wie das funktioniert? – Gewinne, die von der Tochtergesellschaft an die Obergesellschaft (Holding) abgeführt werden, sind zu 95 % steuerfrei (§ 8b Absatz 1 KStG und Abs. 5 KStG). Die verbleibenden 5 Prozent unterliegen weiterhin der Körperschaft- und Gewerbesteuer in Höhe von 30 Prozent. Das ergibt folglich eine Gesamtsteuerlast von 1,5 Prozent auf alle Ausschüttungen an die Holding-GmbH.

Was ist der Unterschied zur Direktausschüttung der Tochter-GmbH?

Grundsätzlich liegt der Unterschied darin, dass bei Direktausschüttung der operativen Tochter-Gmbh an eine natürliche Person 25 Prozent Abgeltungssteuer anfallen. Jedoch bei Ausschüttung an eine juristische Person (in diesem Fall der Holding-GmbH) eine Steuerbefreiung von 95 Prozent in Anspruch genommen werden kann.

Was machen mit der Ausschüttung an die Holding?

Das Schlüsselwort hierbei ist: Reinvestition oder Gewinnthesaurierung – an dieser Stelle beginnt die Holding erst recht zu zeigen, was sie kann. Zu den beliebtesten Steuersparmodellen innerhalb einer Holdingstruktur gehören:

  • Reinvestitionen in weitere Startups
  • Immobilien-GmbH
  • Darlehensvergabe an Gesellschafter

Rückwirkende Einbringung (nach § 24 UmwStG)

Es ist eine 8 Monate rückwirkende Einbringung von Personengesellschaftsanteilen in die Holding möglich. Dabei liegt die Steuerersparnis bei 15-20% je nach Gewerbesteuer-Hebesatz und persönlichem Steuertarif. Das bedeutet: Selbst bei nur 5% Rendite erlangen Einleger nach 15 Jahren eine Verdreifachung. 

Weitere Einkunftsquellen der Holding-GmbH

  • Dividende (Gewinnausschüttungen aus Unternehmensbeteiligungen): Für die Befreiung von der Körperschaftssteuer muss die Holding-GmbH mindestens 10 Prozent an der Tochtergesellschaft halten – zur Gewerbesteuerbefreiung mindesten 15 Prozent  (Schachtelprivileg + keine Doppelbesteuerung). Grundsätzlich gilt dabei: 5 Prozent der Dividende werden als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben angesetzt und voll versteuert. 
  • Veräußerungsgewinne 
  • Gewerbliche Tätigkeiten 

Holding für Startups mit lukrativem Exit

Exit Strategie durch quasi steuerfreien Verkauf: das ist mit einem Holdingmodell möglich. Damit dies funktioniert, muss die Holding-GmbH zur Mehrheitseignerin des Tochterunternehmens werden – einfach formuliert: Sie verkaufen ihre Anteile an der GmbH über ihre Holding-GmbH. 

Dabei greift im Grunde das gleiche Prinzip, wie bereits bei den Ausschüttungen angesprochen: Verkaufen Sie ihre Anteile an einer Kapitalgesellschaft ohne Holding, fallen auf den Gewinn mindestens 25 % Abgeltungssteuer an oder es greift der private Steuersatz. 

Verkaufen Sie ihre Anteile an der GmbH aber über ihre Holding, fallen effektive nur 1,5% Steuern an (s.o.). Wird zu einem Späteren Zeitung der betrag durch den Gesellschafter aus der Holding entnommen, wird die Abgeltungssteuer fällig. 

Anstellung über die eigene Holding

Um die eigenen Einkünfte steueroptimal zu gestalten, lohnt sich wiederum eine Kombination aus operativer Tochter, an der die Holding-GmbH Anteilseigener ist. Wie bereits angesprochen, ziehen Sie die Gewinne aus der Tochter und in die Holding. Nun können Sie sich als geschäftsführender Gesellschafter ein monatliches Fixgehalt auszahlen lassen. Damit erhalten sie einen Pensionsanspruch (Schlagwort: steuerfreie Pension) 

Gleichzeitig schließt die Holding mit der operativen Tochter einen Geschäftsbesorgungsvertrag und hat somit Anspruch auf den Vorsteuerabzug. 

Vermietung, Verpachtung, Eigentum

Mutter- und Tochterunternehmen können sich gegenseitig Immobilien und Grundstücke verpachten oder vermieten. Gleichzeitig können Sie eine weitere Immobilien-GmbH gründen, die ausschließlich mit der Verwaltung der Immobilien befasst ist. 

Die Immo-GmbH vermietet der Operativen-GmbH z. B. die Räumlichkeiten. Die Gewinne beider werden aber gemeinsam in die Holding übertragen. 

Fazit: Reduzierte Steuerlast

Allgemein bekannt sind Holdings bei globalen tätigen Unternehmen. Dies bedeutet aber auf keinen Fall, dass diese Struktur mit hohen Kosten verbunden ist und sich erst ab Einkünften in Millionenhöhe auch für Sie lohnen könnte.  

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße und Gewinnhöhen, deren Ausschüttungen an die Gesellschafter aus steuerlicher Sicht unrentabel sind und die gleichzeitig auch nicht im jeweiligen Unternehmen verbleiben können, lohnt es sich auf ein Holdingmodell zurückzugreifen. 

Dabei gilt der Grundsatz: Wenn möglich, die Holding gleich zu Beginn der Gründung etablieren. Zwar ist es möglich, auch rückwirkend eine Holding zu gründen, die vollen Steuervorteile greifen aber erst nach einer Karenzphase von sieben Jahren. 

Praxistipp: Die Gründung einer Holding ist direkt zusammen mit der operativen GmbH in nur einem Notartermin als sog. Stafettengründung möglich. 

Das Holding-Modell kann somit von Ihnen als Mittel für langfristige Vermögensmehrung und privater Altersvorsorge genutzt werden. Wie bereits erwähnt werden Gewinne in der Holding weit niedriger besteuert als im Privatvermögen. Das macht die Holding zu einem der besten Instrumente zum langfristigen Vermögensaufbau und Altersvorsorge. 

Neben den Steuerersparnissen dient eine Holdingstruktur dem eigenen Vermögensschutz, indem operatives Geschäft getrennt von der Gewinnthesaurierung und Ausschüttungen stattfindet. 

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